Der Winter stellt Hauseigentümern und Mietern oft vor besonderen Herausforderungen. Denn nicht nur Autofahrern bergen in der kalten Jahreszeit Eis- und Schneeglätte etliche Gefahren, auch für Fußgänger kann ein nicht von Schnee und Eis geräumter oder gestreuter Gehweg schnell zum Verhängnis werden und zu Unfällen führen.
Um diesen Gefahren vorzubeugen ist laut Gemeindesatzung jeder Bewohner dazu verpflichtet, für eine sicherere, begehbare Umgebung seines Objektes zu sorgen. Diese anspruchsvolle Aufgabe nehmen wir Ihnen gerne ab.